AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der FAIRTIQ App

Allgemeine Bedingungen (AGB)

für den Erwerb und die Nutzung der FAIRTIQ-App und der elektronischen Fahrkarten.

I. ANZUWENDENDE BESTIMMUNGEN

Die FAIRTIQ App ermöglicht den Kauf von elektronischen Fahrkarten von teilnehmenden Schweizerischen Tarifverbünden („Partner-Verbünde“). Die FAIRTIQ App unterstützt den Kunden beim Erwerb von elektronischen Fahrkarten, FAIRTIQ tritt nicht als deren Veräusserer auf. Der Beförderungsvertrag kommt direkt zwischen den in Partnerschaft mit FAIRTIQ stehenden Transportunternehmen (siehe www.fairtiq.ch) und dem Kunden zustande. Die vorliegenden AGB beinhalten die Bestimmungen zur Regelung der Beziehungen zwischen den BenutzerInnen der FAIRTIQ-App bzw. den InhaberInnen von elektronischen Fahrkarten („Kunde“) und der Fairtiq AG („FAIRTIQ“) bzw. den Partner-Verbünden. Für die Beförderung von Personen mit elektronischen Fahrkarten, welche über die FAIRTIQ-App erworben worden sind, gelten die Tarifbestimmungen der entsprechenden Partner-Verbünde. Auf Verkehrsverbindungen, die gleichzeitig auf dem Gebiet mehrerer Verbünde – in sogenannten Überlappungszonen – liegen, sind jeweils die Tarifbestimmungen jenes Partner-Verbundes relevant, den der Kunde manuell ausgewählt hat.

II. APPLIKATION FAIRTIQ

A. Funktion und Download der Applikation Die FAIRTIQ-App («Applikation») ermöglicht den Erwerb von elektronischen Fahrkarten durch einen vom Kunden zu tätigenden Check-In-Vorgang vor dem Einsteigen ins Transportmittel und einen Check-Out-Vorgang nach dem Verlassen des Transportmittels. Der Fahrweg des Kunden wird aufgezeichnet und die Applikation berechnet nach dem Check-Out den entsprechenden Fahrpreis. Die Applikation kann kostenlos auf den Download-Plattformen von Google Play und Apple App Store heruntergeladen werden. Die Nutzung der Applikation unterliegt den vorliegenden Bedingungen. Die Nutzungsbedingungen des verwendeten App Stores bleiben vorbehalten.

B. Nutzung der Applikation

Zur ordnungsgemässen Nutzung der Applikation muss der Kunde vor dem ersten Kauf einer elektronischen Fahrkarte die Applikation herunterladen, auf seinem Mobiltelefon installieren und die Registration mit der Eingabe folgender Informationen durchführen: Gültige Mobiltelefon-Nummer; gültiges Zahlungsmittel (siehe Kapitel III E. Zahlungsmittel); Angabe, ob der Kunde Fahrkarten zum vollen oder zum ermässigten Tarif erwerben will; ob er 1. oder 2. Klasse fahren will; E-Mail-Adresse (freiwillig, ausser falls Kaufbeleg gewünscht) Die den Kunden betreffenden Informationen werden von FAIRTIQ gespeichert. Die erlangten Informationen werden Drittparteien nur insoweit zur Verfügung gestellt, als dies mit der Nutzung bzw. Entwicklung der Applikation in Verbindung steht. Bei diesen Drittparteien handelt es insbesondere um Vertragspartner von FAIRTIQ, die für die Entwicklung, den Betrieb und die Aktualisierung der Applikation verantwortlich sind, sowie um den Dienstleister des Zahlungsdienstes. FAIRTIQ hält die anwendbare Gesetzgebung zum Datenschutz ein (siehe Ziffer IV).

Aus Sicherheitsgründen werden die Daten zu den Zahlungsmitteln (Visa, Mastercard, Easypay) nur beim Dienstleister des Zahlungsdienstes gespeichert und nicht auf dem Mobiltelefon des Kunden. Auch die Registrierung des Zahlungsmittels erfolgt ohne Eingreifen von FAIRTIQ direkt bei einem Vertragspartner von FAIRTIQ. Falls die registrierte Kredit- oder Debitkarte gesperrt ist, können damit keine weiteren elektronischen Fahrkarten mehr über die Applikation erworben werden. Der Kunde muss jedoch persönlich dafür sorgen, dass sein Mobiltelefon gegen jeglichen unerlaubten Zugriff geschützt ist.

Es besteht keinerlei Anspruch auf die Nutzung der Applikation.

C. Lizenz

Alle Rechte an der Applikation stehen im Verhältnis zum Kunden FAIRTIQ zu.

Durch die Registrierung des Kunden erteilt FAIRTIQ dem Kunden eine Lizenz zur Nutzung der Applikation zum bestimmungsgemässen Gebrauch der Funktionen, welche sie anbietet. Es ist verboten, Kopien zu erstellen oder Unter-Lizenzen zu erteilen oder auf jegliche Art und Weise sonstige Rechte der Applikation an Dritte zu übertragen. Weder der Inhalt der Applikation noch das Material, auf dem sie beruht und das einen Teil oder ein Element des Inhalts bildet, dürfen verändert, entstellt, angepasst, zerlegt oder korrigiert werden.

D. Kündigung

FAIRTIQ ist berechtigt, jederzeit den mit dem Kunden abgeschlossenen Lizenzvertrag zu beendigen sowie seine Applikation vom Markt zurückzuziehen. Insbesondere behält sich FAIRTIQ das Recht vor, in begründeten Fällen einzelne Kunden für die Nutzung von FAIRTIQ zu sperren.

E. Haftung

FAIRTIQ bzw. die Partner-Verbünde haben jederzeit das Recht, die in der Applikation enthaltenen Informationen zu ändern.

Die Nutzung der Applikation erfolgt ausschliesslich auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde muss insbesondere persönlich dafür sorgen, dass sein Mobiltelefon gegen jeglichen unerlaubten Zugriff geschützt ist.

Jegliche Haftung von FAIRTIQ bzw. den Partner-Verbünden im Hinblick auf Inhalt, Funktionalität und Benutzung der Applikation, einschliesslich der Haftung für Schadprogramme (Malwares), wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen ausgeschlossen.

Ist die Benutzung der Applikation bzw. der Erwerb einer elektronischen Fahrkarte aus technischen Gründen nicht möglich, so lehnen FAIRTIQ bzw. die Partner-Tarifverbünde jede Haftung für allfällige daraus entstehende Schäden ab. Die fehlende Funktionsfähigkeit der Applikation legitimiert den Kunden in keiner Art und Weise, eine Fahrt ohne gültige Fahrkarte anzutreten.

III. ELEKTRONISCHE FAHRKARTEN

A. Sortiment an elektronischen Fahrkarten 1. Erhältliche Verbunds-Fahrkarten Mit der Applikation können Partner-Verbunds-Fahrkarten in Form von elektronischen Fahrkarten für Einzelfahrten für alle Zonen, Kurzstrecken (falls im Partner-Verbund angeboten) und Tagekarten für alle Zonen in den Partner-Verbünden von FAIRTIQ gekauft werden. Die Partner-Verbünde sind auf www.fairtiq.ch einsehbar. Fahrkarten für Partner-Verbunds-übergreifende Fahrten sind derzeit nicht mit der Applikation lösbar; vor dem Antritt solcher Fahrten ist eine gültige Fahrkarte auf andere Weise zu erwerben. Ebenso ist es vorläufig nicht möglich, über die Applikation Abonnemente zu erwerben.

Alle elektronischen Fahrkarten sind ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Check-In-Vorgangs gültig. Es ist nicht möglich, im Voraus Fahrkarten zu kaufen, die zu einem späteren Zeitpunkt gültig sind.

2. Elektronische Fahrkarten für andere Fahrgäste Es ist derzeit nicht möglich, mit der Applikation elektronische Fahrkarten für mehr als einen Fahrgast pro Fahrt und mobiles Gerät zu kaufen. Es können auch keine Gruppenbillette erworben werden.

3. Elektronische Fahrkarten für Hunde und Velos Es ist derzeit nicht möglich, mit der Applikation elektronische Fahrkarten für Hunde und Velos zu kaufen.

B. Keine Übertragbarkeit der elektronischen Fahrkarten Die elektronischen Fahrkarten können nicht übertragen oder auf ein anderes Mobiltelefon weitergeleitet werden. Kunden dürfen ihr Mobiltelefon nicht anderen Personen zur Fahrt mit den elektronischen Fahrkarten zur Verfügung stellen. Elektronische Fahrkarten dürfen auch nicht an andere Mobiltelefone übermittelt oder weitergeleitet werden.

C. Voraussetzungen für den Kauf von elektronischen Fahrkarten Um eine elektronische Fahrkarte kaufen zu können, muss der Kunde folgende Bedingungen erfüllen:

(1) Er muss im Besitz eines gültigen Zahlungsmittels sein (siehe III E. Zahlungsmittel).

(2) Er muss die Applikation heruntergeladen und auf seinem Mobiltelefon installiert haben.

(3) Er muss über ein funktionsfähiges Mobiltelefon mit dem Betriebssystem Android 4.4 (Google) oder höher oder iOS 8.3 (Apple) oder höher und eine aktivierte und funktionsfähige SIM-Karte verfügen, welche den Empfang von mobilen Daten beim Zugang zu einem Mobiltelefonnetz garantiert. Der Kunde muss zudem ab dem Check-In-Vorgang und mindestens bis zum Check-Out-Vorgang die Ortungsdienste seines Mobiltelefons aktiviert haben. FAIRTIQ oder die Partner-Verbünde übernehmen keine Haftung für die durch die Nutzung der Applikation allenfalls entstehenden Kosten der Mobilfunkverbindung.

(4) Falls der Kunde wünscht, dass er nach der Nutzung der Applikation eine Quittung über die zurückgelegte Fahrt erhält, muss er eine gültige Email-Adresse hinterlegen.

(5) FAIRTIQ muss die Möglichkeit haben, die noch nicht bezahlten vergangenen Fahrten auf das vom Kunden angegebene Zahlungsmittel zu belasten. Sollte FAIRTIQ nicht in der Lage sein, vergangene Fahrten zu belasten, wird die Nutzung von FAIRTIQ durch den Kunden gesperrt. Die Sperrung kann ausschliesslich durch die Belastung der vergangenen Fahrten auf das Zahlungsmittel aufgehoben werden.

(6) FAIRTIQ behält sich das Recht vor, den Kunden bei Missbrauchsverdacht von der Nutzung von FAIRTIQ auszuschliessen. Dies kann ohne Vorankündigung geschehen, der Kunde wird aber im Nachhinein darüber informiert.

D. Garantie der technischen Voraussetzungen Allein der Kunde ist verantwortlich für die Kapazität seines Mobiltelefons, die Garantie der technischen Parametrierung und die Funktionstauglichkeit des Geräts (einschliesslich dem Zugang zum Netz und zur Stromversorgung).

Der Kunde muss für eine funktionsfähige Datenverbindung und eingeschaltete Ortungsdienste während den Check-In- und Check-Out-Vorgängen sowie während der ganzen Fahrt sorgen und eine ausreichende Akkuleistung für die gesamte Dauer der Fahrt garantieren. Check-In- und Check-Out-Vorgang sind nicht möglich ohne Datenverbindung. Sofern der Check-In-Vorgang aufgrund fehlender Datenverbindung oder aus anderen technischen Gründen nicht möglich ist, muss der Kunde eine Fahrkarte über einen alternativen Verkaufskanal kaufen. Ist der Check-Out-Vorgang aufgrund der fehlenden Datenverbindung nicht möglich, bleibt der Kunde während 15 Minuten seit der letzten Datenverbindung eingecheckt, danach wird er automatisch ausgecheckt. Fährt der Kunde weiter, so muss er sich wieder neu einchecken.

E. Zahlungsmittel

FAIRTIQ akzeptiert als Zahlungsmittel: die Kreditkarten VISA und MasterCard sowie das Bezahlsystem Easypay (nur für Swisscom-Kunden verfügbar).

Der Kunde muss sicherstellen, dass die von ihm verwendete Kredit- oder Debitkarte über ein ausreichendes Limit bzw. ausreichende Deckung verfügt, um seine Einkäufe zu decken, und dass die Karte nicht gesperrt ist. Bei der Wahl von Easypay als Zahlungsmittel muss der Kunde sicherstellen, dass der Dienst von seinem Mobiltelefon-Provider unterstützt wird und – falls er ein Prepaid-Angebot nutzt – dass er ausreichend Guthaben auf seinem Prepaid-Konto hat. Zum Schutz der Kunden ist der Kauf von elektronischen Fahrkarten auf eine Summe von CHF 100.00 pro bereistem Partner-Verbund und Tag begrenzt.

F. Gültigkeit der elektronischen Fahrkarte 1. Tarif Vorbehältlich gegenteiliger Bestimmungen der vorliegenden AGB werden die Bestimmungen der Partner-Verbünde für die Fahrausweise angewandt, die über die Applikation gekauft wurden.

2. Sonderbedingungen für elektronische Fahrkarten Die elektronischen Fahrkarten enthalten Informationen über den Tarifverbund, die Abfahrt-Haltestelle, Gültigkeit der Fahrtkarte (Datum und Uhrzeit), Datum und Uhrzeit des Kaufs, die Tarifkategorie (voll oder ermässigt) und die gewählte Klasse.

Es ist nicht möglich, elektronische Fahrkarten zu kaufen, die zu einer späteren Uhrzeit oder einem späteren Datum gültig sind. Die elektronische Fahrkarte ist ab dem Check-In-Vorgang gültig. Mit dem Check-Out-Vorgang endet die Gültigkeit des Fahrausweises. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Fahrausweises nach Abschluss des Check-Out-Vorgangs ist nicht möglich. Jedoch wird bei mehreren Reisen an einem Tag jeweils der optimale Preis über alle Fahrten in einem Partner-Verbund ermittelt (siehe K. Best Price) Der Fahrpreis für die mittels der Applikation gelöste Fahrkarte ergibt sich auf Basis der Check-In- und Check-Out-Daten, der erhobenen Standortdaten und der jeweiligen tariflichen Regelungen der Partner-Verbünde.

Für die Abfrage des Fahrpreises vor oder während der Fahrt stehen die Auskunftsmedien (z.B. Fahrkartenautomaten, Homepages der SBB oder der Partner-Verbünde) zur Verfügung. Wird die Fahrt nicht gemäss der Abfrage durchgeführt, können sich Preisunterschiede zum Fahrpreis ergeben.

3. Check-In und Check-Out

Im Gegensatz zu herkömmlichen Fahrkarten funktioniert die Applikation nach dem Prinzip von Check-In und Check-Out. Mit dem Aktivieren des entsprechenden Schalters in der Applikation (Check-In-Vorgang) wird die Standorterfassung aktiviert und die Fahrkarte wird gültig. Die Applikation zeichnet anschliessend den Fahrweg auf. Nach dem Deaktivieren des Schalters in der Applikation (Check-Out-Vorgang) berechnet die Applikation die gefahrene Strecke und den entsprechenden Fahrpreis und veranlasst die Belastung des entsprechenden Betrags vom hinterlegten Zahlungsmittel. Zur Standortbestimmung nutzt die Applikation die in Mobiltelefonen verbauten Sensoren und die darauf installierte Software. Damit diese korrekt funktioniert, ist der Kunde verpflichtet, bei der Nutzung der Applikation auf dem Mobiltelefon die Funktion der Standortbestimmung in der höchstmöglichen Genauigkeitsstufe (Ortungsdienste (GPS) und W-LAN aktiviert) zu aktivieren bzw. zuzulassen, wenn das Mobiltelefon beim Start der Applikation nach der entsprechenden Erlaubnis fragt. Diese muss aktiviert bleiben, solange der Check-Out-Vorgang nicht abgeschlossen ist.

Die Gültigkeitsdauer der Fahrkarte beginnt mit dem abgeschlossenen Check-In-Vorgang und endet mit Abschuss des Check-Out-Vorgangs. Das Ende der Reise muss mit dem Check-Out-Vorgang bestätigt werden. Sofern es während der Reise (nach dem Check-In-Vorgang) aus technischen Gründen zu einem Unterbruch der Mobilfunkverbindung kommt oder die Applikation nicht mehr funktionsfähig ist (z.B. Akku leer, Systemabsturz, Gebiet ohne Mobilfunkverbindung, Deaktivierung der Ortungsdienste), wird nach 15 Minuten ein automatischer Check-Out-Vorgang durchgeführt und die Fahrkarte verliert ihre Gültigkeit. Sofern innerhalb der 15 Minuten die Mobilfunkverbindung wieder aufgebaut werden kann bzw. die Applikation wieder funktionsfähig ist (z.B. durch Neustart des Systems) bleibt die Fahrkarte gültig, bis der Kunden den Check-Out-Vorgang durchgeführt hat.

Die Erfassung von Aktivitäts- und Ortungsdaten endet 5 Minuten nach Abschluss des Check-Out-Vorgangs. Das verzögerte Abschalten der Erfassung von Aktivitäts- und Ortungsdaten dient der kontinuierlichen Verbesserung der Check-Out-Warnung und damit der Optimierung der von FAIRTIQ gegenüber dem Kunden erbrachten Dienstleistungen. Die nach Abschluss des Check-Out-Vorgangs erhobenen Ortungsdaten werden durch FAIRTIQ nur in anonymisierter Form ausgewertet. Die bei der Anmeldung aktivierten Ortungsdienste des Mobiltelefons müssen zwischen Check-In und Check-Out kontinuierlich aktiviert bleiben.

Der Kunde hat unmittelbar vor dem Einsteigen ins Transportmittel an der Haltestelle/am Bahnhof den Check-In-Vorgang über die Applikation auf seinem Mobiltelefon durchzuführen. Der Check-In-Vorgang muss durch den Kunden abgeschlossen werden, bevor er in das Transportmittel einsteigt. Er muss sicherstellen, dass die gewählte Klasse und das allenfalls vorhandene Halbtax-Abonnement den in der Applikation konfigurierten Einstellungen entsprechen. Check-In-Vorgänge zum Kauf einer elektronischen Fahrkarte, die vorgenommen wurden, nachdem der Kunde in das Transportmittel eingestiegen ist, sind ungültig. Die entsprechende elektronische Fahrkarte ist in diesem Fall ebenfalls ungültig und der Kunde gilt als Reisender ohne gültigen Fahrausweis.

Beim Check-In-Vorgang muss eine zusätzliche Zeitspanne für den Kaufvorgang berücksichtigt werden, falls die Leistung des Netzes schwach ist (z.B. EDGE, E, GPRS).

Ein erfolgreich durchgeführter Check-In-Vorgang und somit die Gültigkeit des Fahrausweises werden auf dem Display des Mobiltelefons durch die Applikation entsprechend bestätigt.

Ist der Check-In-Vorgang aus technischen Gründen nicht möglich, wird auf dem Display des Mobiltelefons eine entsprechende Meldung angezeigt. In diesem Fall muss der Kunde über einen anderen Verkaufskanal eine gültige Fahrkarte beziehen ansonsten er als Reisender ohne gültigen Fahrausweis gilt.

Unmittelbar nach Fahrtende, nachdem der Kunde aus dem Transportmittel ausgestiegen ist, muss er an der Haltstelle / am Bahnhof den Check-Out-Vorgang durchführen. Mit Abschluss des Check-Out-Vorgangs endet die Gültigkeit der Fahrkarte. Falls der Kunde umsteigen muss, um seine Reise fortzusetzen, ist beim Umsteigen kein Check-Out notwendig, sofern beide Fahrten im selben Partner-Verbund durchgeführt werden. Der Check-Out-Vorgang ist erst nach Abschluss der gesamten Reise innerhalb des Partner-Verbundes notwendig. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig den Check-Out-Vorgang durchzuführen. FAIRTIQ bzw. die Partner-Verbünde übernehmen keine Verantwortung für Kosten, die dem Kunden entstehen, weil er nicht rechtzeitig den Check-Out-Vorgang durchgeführt hat.

Errechnet die Applikation mittels der im Mobiltelefon verbauten Sensorik, dass sich der Kunde mutmasslich nicht mehr auf der Reise befindet, und hat der Kunde den Check-Out-Vorgang jedoch noch nicht durchgeführt, so meldet dies die Applikation mittels Warnung auf dem Mobiltelefon und weist den Kunden darauf hin, dass er möglicherweise den Check-Out-Vorgang vergessen hat. Voraussetzung für das Anzeigen der Warnung ist, dass der Kunde Benachrichtigungen auf seinem Mobiltelefon zulässt. Der Check-Out-Vorgang bleibt in der Verantwortung des Kunden. Sofern die Check-Out-Warnung zu einem falschen Zeitpunkt oder gar nicht erscheint, hat dies keine Auswirkungen auf die Verantwortung des Kunden, rechtzeitig den Check-Out-Vorgang durchzuführen. Sofern der Kunde bis zum Tagesende den Check-Out-Vorgang nicht durchgeführt hat, wird ihm maximal eine Tageskarte aller Zonen des entsprechenden Partner-Verbundes zur hinterlegten Tarifkategorie und Klasse verrechnet.

Konnte aus technischen Gründen nach Fahrtende kein Check-Out durchgeführt werden, muss sich der Kunde unverzüglich unter Angabe von Fahrstrecke, Ort und Zeitpunkt des Fahrtendes und Nummer der Reise an den FAIRTIQ-Kundendienst wenden. Dies gilt gleichermassen für allfällige Beanstandungen.

G. Kontrolle der elektronischen Fahrkarte 1. Registrierung der elektronischen Fahrkarte Alle elektronischen Fahrkarten werden elektronisch und zentral von FAIRTIQ registriert. Der Kunde erhält eine elektronische Kopie der Fahrkarte auf seinem Mobiltelefon.

Der Kunde ist nicht befugt, die elektronische Kopie der Fahrkarte vor dem Fahrtende zu löschen. Er darf sie ebenfalls nicht übertragen oder an ein anderes Mobiltelefon übermitteln.

2. Kontrolle

Der Kunde muss das Mobiltelefon dem Kontrollpersonal vorzeigen und auf Verlangen des letzteren alle Kontrollelemente (via Ticket-Button) und alle Anzeigeniveaus (z.B. Detailanzeige) anzeigen.

Ein eventuell vorhandenes Halbtax-Abonnement muss zusammen mit dem Mobiltelefon vorgezeigt werden. Auf Verlangen des Kontrollpersonals muss diesem das Mobiltelefon zu Kontrollzwecken ausgehändigt werden. Das Kontrollpersonal ist befugt, das Mobiltelefon zur Durchführung einer regulären Kontrolle zu benutzen. Der Kunde muss den Anweisungen des Kontrollpersonals nachkommen.

Um die Kontrolle zu vereinfachen, empfehlen wir, die Parametrierung von Standardwerten für Schreibstil, Schriftarten und -grösse. Bei jeglicher abweichenden Parametrierung trägt der Kunde das Risiko, falls die elektronische Fahrkarte ganz oder teilweise unlesbar ist.

Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, die elektronische Fahrkarte auf allen Anzeigeniveaus und mit allen Kontrollelementen vorzuweisen, oder sollte eine elektronische Fahrkarte wegen mangelnder Aktualisierung oder Funktionsfehlern des Mobiltelefons oder aufgrund eines unlesbaren Displays oder einer unlesbaren Parametrierung des Schrifttyps nicht kontrolliert werden können, wird der Kunde wie ein Reisender ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Die elektronischen Fahrkarten können nicht im Nachhinein vorgewiesen werden.

H. Gebühr zu Lasten von Reisenden ohne Fahrausweis Kann oder will der Kunde aus welchen Gründen auch immer keine, keine gültige oder keine kontrollierbare elektronische Fahrkarte vorweisen, so gilt er als Reisender ohne gültigen Fahrausweis. Die ohne gültigen Fahrausweis reisende Person hat eine Gebühr gemäss den anwendbaren Tarifbestimmungen des entsprechenden Partner-Verbundes zu bezahlen.

I. Keinerlei Änderungen oder Umtausch

Über die Applikation erworbene elektronische Fahrkarten können weder geändert noch umgetauscht werden.

J. Rückerstattung bei Beanstandungen durch den Kunden Stellt der Kunde nach der Reise fest, dass ihm durch die Applikation ein unkorrekter Tarif verrechnet wurde, so hat er dies innerhalb von 12 Monaten ab Reisedatum dem Kundendienst mittels des in der Applikation verfügbaren Kontaktformulars zu melden. Stellt der FAIRTIQ-Kundendienst fest, dass dem Kunden ohne eigenes Verschulden und zu Unrecht ein unkorrekter Fahrpreis verrechnet wurde, wird ihm der Differenzbetrag zum korrekten Fahrpreis bei der nächsten Nutzung der Applikation angerechnet. FAIRTIQ bzw. der entsprechende Partner-Verbund ist nicht zu einer Rückerstattung des Fahrpreises oder von Teilen davon verpflichtet, wenn der Kunde den Check-Out-Vorgang nicht oder nicht rechtzeitig durchführt.

K. Best Price

FAIRTIQ bzw. die Partner-Verbünde garantieren, dass die mit der Applikation innerhalb eines Tages bis Betriebsschluss und innerhalb eines Partner-Verbundes gelösten Fahrkarten die Kosten einer Tageskarte, gültig für alle bereisten Zonen des entsprechenden Partner-Verbundes, nicht überschreiten. Die Verrechnung geschieht nach Dienstschluss. Dies gilt nur unter der Bedingung, dass der Kunde die Applikation für sämtliche am fraglichen Tag mit derselben registrierten Mobiltelefonnummer durchführt.

IV. DATENSCHUTZ

A. Bearbeitung der Daten

FAIRTIQ hält sich im Umgang mit Personen- und Kundendaten an das Schweizer Recht. Dem Kunden stehen die entsprechenden Rechte gemäss Schweizer Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Auskunftsrecht) gegenüber FAIRTIQ zu.

Personenbezogene Daten, die der Kunde FAIRTIQ über die Applikation übermittelt, werden von FAIRTIQ soweit für Betrieb und Weiterentwicklung der Applikation erhoben, genutzt, ausgewertet und bearbeitet. Der Kunde stimmt dieser Datenbearbeitung durch die Nutzung der Applikation zu.

FAIRTIQ schützt die Personen- und Kundendaten mit geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen vor vorhersehbaren Risiken und unbefugten Zugriffen. Die Daten werden zentral auf Servern in der Schweiz oder in der europäischen Union gehostet.

FAIRTIQ erfasst und bearbeitet ausschliesslich Daten im Zusammenhang mit der Applikation und dem Kauf von elektronischen Fahrkarten: Informationen zu den Kunden gemäss II.B (Stammdaten), die registrierten elektronischen Fahrkarten (Ticketdaten), die Daten im Zusammenhang mit der Benutzung der Kredit- oder Debitkarte (Zahlungsdaten), die für die Erfassung der Fahrten und Berechnung der Fahrpreise nötigen Standortdaten (Ortungsdaten) sowie Daten zum Nutzungsverhalten der Applikation durch den Kunden (Aktivitätsdaten). Die Aktivitäts- und Ortungsdaten werden für Kundendienstleistungen der in Partnerschaft stehenden Transportunternehmen (siehe auch Ziffer III.J vorstehend) und während 12 Monaten aufbewahrt. Während dieser Zeitspanne haben die in Partnerschaft stehenden Transportunternehmen im Falle von Beanstandungen durch Kunden Zugriff auf die Daten. Anschliessend erfolgt eine Anonymisierung dieser Daten, sodass keine Rückschlüsse auf die Kunden mehr möglich sind.

Der Erwerber einer elektronischen Fahrkarte nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass Drittunternehmen in der Schweiz und in der europäischen Union, die von FAIRTIQ bezüglich der Kontrolle der elektronischen Fahrkarten, Hosting, Betrieb und Wartung der Applikation sowie den Zahlungstransaktionen beauftragt werden, Personen- und Kundendaten bearbeiten (einschliesslich speichern) können. Diese Unternehmen unterliegen Datenschutzregeln, die denen von FAIRTIQ gleichwertig sind.

Durch das Akzeptieren dieser AGB gibt der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis, dass FAIRTIQ die durch die Applikation erfassten Ortungs- und Aktivitätsdaten nutzen darf, um die Applikation weiterzuentwickeln. Des Weiteren hat FAIRTIQ das Recht, diese Daten im Einzelfall an die mit FAIRTIQ in Partnerschaft stehenden Transportunternehmen zur Erfüllung des Service Après Vente und zum Verhindern von Betrugsversuchen weiterzugeben.

FAIRTIQ ist berechtigt, die Ticketdaten zum Zwecke der Bezahlung und Abrechnung der Tickets an die in Partnerschaft mit FAIRTIQ stehenden Transportunternehmen weiterzugeben. FAIRTIQ hat weiter das Recht, Standortdaten in anonymisierter Form an die in Partnerschaft mit FAIRTIQ stehenden Transportunternehmen zur Verbesserung von deren Produkten und des öV-Angebots und zu anderen Zwecken weiterzugeben.

Für die App und das Backend wird Segment.io, ein Analysedienst von Segment eingesetzt. Die Cookie-Informationen über die Nutzung der App (ausschliesslich der IP-Adresse) werden an die Server von Segment.io in anonymisierter Form übertragen und dort gespeichert. Im Auftrag von FAIRTIQ werten diese Analysedienste die Informationen der Nutzung von FAIRTIQ aus. Die Cookies können nicht dazu verwendet werden, ein Empfangsgerät ausserhalb von FAIRTIQ wiederzuerkennen.

Die im Rahmen der Analyse und Messung gewonnenen Daten können nicht dazu verwendet werden, die Nutzer und Nutzerinnen von FAIRTIQ persönlich zu identifizieren.

Falls FAIRTIQ in Zukunft beabsichtigt, Kundendaten für Marketingzwecke zu nutzen, wird der Kunde vorgängig darüber informiert. Der Kunde wird die Möglichkeit haben, die Verwendung seiner Kundendaten für Marketingzwecke abzulehnen. Vor der Verwendung oder Weitergabe von Kundendaten für weitere oder andere Zwecke wird der Kunde durch FAIRTIQ um seine Zustimmung angefragt werden.

B. Informationen zu den Kredit- oder Debitkarten Die Informationen zu den Kredit- oder Debitkarten werden weder auf dem Mobiltelefon noch auf der Applikation noch bei FAIRTIQ oder den Partner-Verbünden registriert. Die Registrierung der Kredit- oder Debitkarte erfolgt direkt bei der Firma Datatrans AG, Stadelhoferstrasse 33, CH-8001 Zürich, Tel. +41 44 256 81 91, info@datatrans.ch.

V. ÄNDERUNGEN DER TARIFE UND DER AGB

FAIRTIQ hat jederzeit das Recht, die in der Applikation enthaltenen Informationen zu ändern

FAIRTIQ bzw. die Partner-Verbünde können die vorliegenden AGB und die Tarife jederzeit ändern. Jede Änderung der AGB wird wirksam, wenn der Kunde sie im Rahmen einer Aktualisierung der Applikation oder in einer anderen Form akzeptiert. Nimmt der Kunde die Änderung der AGB nicht an, so verliert er das Recht, die Applikation zu nutzen.

Änderungen bei den Transportbedingungen und Tarifen sind ebenfalls ohne das Einverständnis des Kunden gültig, sofern diese ordnungsgemässe Bestimmungen darstellen, die unter die Zuständigkeit der Partner-Verbünde fallen.

VI. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Die Beziehung zwischen FAIRTIQ und dem Kunden untersteht ausschliesslich Schweizerischem materiellem Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen FAIRTIQ und dem Kunden ist Bern.

VII. FRAGEN UND HILFE, FAIRTIQ-KUNDENDIENST

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Applikation wenden Sie sich bitte an die auf www.fairtiq.ch aufgeführten Kontaktstellen bzw. den aufgeführten Kundendienst oder benutzen Sie das Kontaktformular in der App.

VIII. DOWNLOAD DER AGB

Die jeweils gültige Version der AGB kann eingesehen werden auf: www.fairtiq.ch Version gültig ab dem 28. April 2016